Kaution und Versicherung
Auf dieser Seite beantworten wir alle Ihre Fragen zur Kaution und Versicherung. So ist vor der Abfahrt alles klar, und Sie können Ihren Bootsurlaub unbeschwert genießen.
Es versteht sich von selbst, dass Ihr gemietetes Schiff durch eine umfassende Mietversicherungspolice gut versichert ist. Wie bei fast allen Schadensversicherungen gibt es jedoch auch bei dieser Police eine Selbstbeteiligung. Hierfür sind Sie als Mieter verantwortlich. Die Kaution entspricht dann auch der Selbstbeteiligung an dieser Versicherung.
Wenn Sie es wünschen, können Sie dies (teilweise) versichern. So beschränken Sie Ihr finanzielles Risiko noch weiter.
Über die Deutsche Versicherung, Pantaenius, können Sie ein komplettes Pakket anfordern.
Alle Informationen und die Möglichkeit, um direkt einen Polis online abzuschließen, finden Sie auf der Seite von Pantaenius.

Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Kaution?
Bei der Anmietung einer Motoryacht verlangen wir eine Kaution, die in bar oder per Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) hinterlegt werden kann. Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe der Yacht zurückerstattet, sofern keine Schäden, kein Verlust von Ausrüstung oder andere Kosten entstanden sind. Sollten Kosten für Schäden, Treibstoff oder Bergung anfallen, werden diese zunächst von der Kaution abgezogen.
Warum zahle ich eine Kaution?
Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden oder Verluste an der gemieteten Yacht und der dazugehörigen Ausrüstung und deckt den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung des Schiffes. Dadurch wird sichergestellt, dass zusätzliche Kosten wie Reparaturen oder Treibstoffkosten gedeckt sind. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, wenn nach der Mietzeit keine Schäden oder Kosten entstanden sind.
Was passiert, wenn ich mehrfach Schäden verursache?
Da die Kaution den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung abdeckt, kann es bei mehreren Schäden vorkommen, dass eine höhere Kaution fällig wird. Die Schadenskosten werden von der Kaution abgezogen. Im Falle schwerer Schäden oder Schäden, die ein externes Gutachten erfordern, kann es notwendig sein, (einen Teil oder die gesamte) Kaution einzubehalten, bis die Reparaturkosten feststehen. Der Mieter bleibt für Schäden verantwortlich, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.
Kann ich die Kaution versichern oder abkaufen?
Es ist möglich, bei verschiedenen spezialisierten Anbietern eine sogenannte Kautionsversicherung abzuschließen. Damit reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko im Falle eines Schadens an der Yacht. Diese Versicherer wenden jedoch immer einen Selbstbehalt an. Außerdem bleibt die Kaution weiterhin beim Vermieter zu hinterlegen, da dieser nicht Teil der Vereinbarung mit dem Versicherer ist.
Anbieter solcher Produkte sind z. B. Unigarant in den Niederlanden und Pantaenius in Deutschland
Welche Kautionsversicherung sollte ich wählen?
Unigarant kann nur von Einwohnern der Niederlande beantragt werden und deckt eine Kaution bis maximal 2.500 €. Zudem gilt ein Selbstbehalt von 15 % der geforderten Kaution. Pantaenius kann von allen Einwohnern der EU und einigen Ländern außerhalb der EU (leider nicht aus den USA) beantragt werden und sieht derzeit einen Selbstbehalt von 100 € vor (prüfen Sie stets die aktuellsten Versicherungsbedingungen, diese Angaben sind unverbindlich und nur informativ). Bitte beachten Sie die Informations- und Antragsseiten der Versicherer für alle Details.
Welche Versicherung benötige ich?
Die angebotenen Yachten sind vollkaskoversichert. Das bedeutet, dass Schäden an der Yacht in der Regel von der Versicherung gedeckt sind, außer in Fällen wie vorsätzlicher Beschädigung, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Schäden außerhalb des vereinbarten Fahrgebiets. Es ist wichtig, die Richtlinien des Vermieters einzuhalten, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Schäden an anderen Schiffen oder am Eigentum Dritter können ebenfalls von der Yachtversicherung gedeckt sein, es fallen jedoch Verwaltungskosten für die Bearbeitung solcher Schäden an.
Was passiert mit der Kaution, wenn die gemietete Yacht beschädigt wird?
Wenn die gemietete Yacht beschädigt wird, werden die Reparatur- oder Ersatzkosten von der Kaution abgezogen. Dies gilt auch für Treibstoffkosten (wenn die Yacht nicht vollgetankt zurückgegeben wird) sowie für eventuelle Bergungskosten. Wenn keine Schäden oder Kosten entstanden sind, wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe der Yacht vollständig zurückerstattet.
Bin ich für Schäden an anderen Schiffen oder Eigentum versichert?
Ja, wenn Sie ein anderes Schiff beschädigen, ist dies in der Regel durch die Versicherung der gemieteten Yacht gedeckt, abhängig vom jeweiligen Versicherungsschutz. Es wird jedoch immer eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Bei Schäden während einer Bergung oder beim Abschleppen durch einen professionellen Berger fallen Verwaltungskosten von mindestens 250 € an.
Was passiert, wenn ich die Yacht außerhalb des vereinbarten Fahrgebiets nutze?
Wenn Sie die Yacht außerhalb des vereinbarten Fahrgebiets nutzen, können Sie für dadurch entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Dies gilt sowohl für Schäden an der Yacht selbst als auch für andere Schäden, die direkt aus der unbefugten Nutzung resultieren. Diese Haftung ist auf 500 € plus den Selbstbehalt beschränkt, unabhängig vom Versicherungsschutz.
Bin ich für Schäden an meinen persönlichen Gegenständen oder bei Personenschäden versichert?
Nein, Schäden an persönlichen Gegenständen oder Personenschäden sind während der Mietzeit nicht versichert. Der Vermieter haftet nur für Schäden oder Verletzungen, die direkt durch einen Defekt am gemieteten Schiff verursacht werden.
Wir empfehlen dringend, den Schutz Ihrer bestehenden Reiseversicherung zu prüfen oder eine kurzfristige Versicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn externe Bergungshilfe erforderlich ist?
Wenn die Yacht auf Grund läuft oder Hilfe durch einen professionellen Berger benötigt, werden die Bergungskosten von der Kaution abgezogen. Die Verwaltungskosten für die Organisation einer Bergung betragen mindestens 250 €. Schäden, die während der Bergung entstehen, werden ebenfalls von der Kaution abgezogen.
Kann die Kaution mit anderen Zahlungsmethoden als Bargeld oder Kreditkarte hinterlegt werden?
Derzeit kann die Kaution nur in bar oder per Kreditkarte (VISA/Mastercard) hinterlegt werden. Andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert.
Kontakt
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Haben Sie noch eine andere Frage oder ist Ihre Frage hier nicht aufgeführt? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihres Bootsurlaubs!
